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   VG Magdeburg, 19.05.2020 - 8 A 138/19   

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VG Magdeburg, 19.05.2020 - 8 A 138/19 (https://dejure.org/2020,24245)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 19.05.2020 - 8 A 138/19 (https://dejure.org/2020,24245)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 8 A 138/19 (https://dejure.org/2020,24245)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 53 AufenthG 2004, § 60 Abs 5 AufenthG 2004, § 60 Abs 7 AufenthG 2004, § 42 S 1 AsylVfG 1992, Art 3 MRK
    Beurteilungszeitpunkt für Ausweisung und zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote; aus dem Kosovo stammender serbischer Roma; Abschiebung nach Serbien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (60)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.05.2020 - 8 A 138/19
    Mit ihr können die Rechtsschutzziele jeweils nicht erreicht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, juris, Rn. 65 f.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.12.2015 - 8 PA 199/15 -, juris, Rn. 5; Bayerischer VGH, Urteil vom 12.07.2016 - 10 BV 14.1818 -, juris, Rn. 59).

    Sofern nach dieser Gesamtabwägung das öffentliche Interesse an der Ausreise das Interesse des Ausländers an einem Verbleib in dem Bundesgebiet überwiegt, wird der Ausländer ausgewiesen, anderenfalls kommt eine Aufenthaltsbeendigung nach § 53 Abs. 1 AufenthG nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, juris, Rn. 22).

    Es handelt sich um eine gebundene Entscheidung der Ausländerbehörde, der kein Ermessen zukommt und deren Entscheidung der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, juris, Rn. 23).

    Eines Rückgriffs auf das allgemeine öffentliche Ausweisungsinteresse des § 53 Abs. 1 AufenthG bedarf es nicht, jedoch bleibt die Feststellung im Rahmen des § 54 AufenthG notwendig, dass die von dem Ausländer ausgehende Gefahr in dem maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt fortbesteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, juris, Rn. 26).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.05.2020 - 8 A 138/19
    Das Erreichen dieser besonders hohen Erheblichkeitsschwelle für eine unmenschliche Behandlung setzt eine in dem Zielstaat drohende Gefahr im Sinne einer extremen materiellen Not dergestalt voraus, dass die Gleichgültigkeit der dortigen Behörden zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, Rn. 91 ff.; Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 -, Rn. 90 f.).

    Ursache für die Überschreitung der Schwelle der Erheblichkeit können größere Funktionsstörungen im Sinne von entweder systemischen oder allgemeinen oder aber bestimmte Personengruppen betreffenden Schwachstellen sein (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, Rn. 83 und 90; Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 -, Rn. 86 und 88).

    Es geht um eine Beurteilung auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, juris, Rn. 98).

  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 5.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.05.2020 - 8 A 138/19
    Nachträglich bekanntwerdende Tatsachen sind auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nur ergänzend heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.03.2018 - 1 A 5.17 -, juris, Rn. 17 zu § 58a AufenthG).

    Nachträglich bekanntwerdende Tatsachen sind auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nur ergänzend heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.03.2018 - 1 A 5.17 -, juris, Rn. 17 zu § 58a AufenthG).

    Nach der Abschiebung eingetretene (nachträgliche) Änderungen sind in dem Verfahren einer Verpflichtungsklage zu § 11 AufenthG zu berücksichtigen und für die Abschiebungsandrohung selbst nur ergänzend heranzuziehen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27.03.2018 - 1 A 5.17 -, juris, Rn. 17 zu § 58a AufenthG).

  • EuGH, 19.09.2017 - C-438/17

    Magamadov - Beschleunigtes Verfahren

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.05.2020 - 8 A 138/19
    Ein deutlich eingeschränkter Umfang existenzsichernder Leistungen in dem Zielstaat einer Überstellung kann grundsätzlich nur in dem Falle einer besonderen Verletzlichkeit relevant werden (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 -, Rn. 93).

    Das Erreichen dieser besonders hohen Erheblichkeitsschwelle für eine unmenschliche Behandlung setzt eine in dem Zielstaat drohende Gefahr im Sinne einer extremen materiellen Not dergestalt voraus, dass die Gleichgültigkeit der dortigen Behörden zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, Rn. 91 ff.; Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 -, Rn. 90 f.).

    Ursache für die Überschreitung der Schwelle der Erheblichkeit können größere Funktionsstörungen im Sinne von entweder systemischen oder allgemeinen oder aber bestimmte Personengruppen betreffenden Schwachstellen sein (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, Rn. 83 und 90; Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 -, Rn. 86 und 88).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.05.2020 - 8 A 138/19
    Maßgeblich für die Beurteilung eines Begehrens auf Aufhebung einer Befristungsentscheidung zu einem Einreise- und Aufenthaltsverbot ist die Sach- und Rechtslage in dem Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 27.16 -, juris, Rn. 12 und 23).

    Davor eintretende Gesetzesänderungen sind zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 27.16 -, juris, Rn. 12 und 23).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.05.2020 - 8 A 138/19
    Für die Beurteilung einer gerichtlich angefochtenen Ausweisung ist zwar auch für betroffene Drittstaatsangehörige grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage in dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.11.2007 - 1 C 45.06 -, juris, Rn. 14 ff.).

    Zwar ist grundsätzlich für die Beurteilung einer gerichtlich angefochtenen Ausweisung auch für betroffene Drittstaatsangehörige auf die Sach- und Rechtslage in dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.11.2007 - 1 C 45.06 -, juris, Rn. 14 ff.).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.05.2020 - 8 A 138/19
    Dieser Grundsatz gilt in Fällen, in denen der Ausländer weder abgeschoben wurde noch freiwillig ausreiste (vgl. BVerwG, BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 1 C 3.11 -, juris, Rn. 13 zu der Abschiebungsandrohung nach Ausweisung).

    Für die Abschiebungsandrohung auf Grund einer Ausweisung ist von diesem Grundsatz aber eine Ausnahme zu machen, wenn der Ausländer in Vollzug dieser Androhung bereits abgeschoben worden ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.07.2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 -, juris, Rn. 23; für die Abschiebungsandrohung offen gelassen durch BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 1 C 3.11 -, juris, Rn. 13).

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.05.2020 - 8 A 138/19
    Die Bindung der Ausländerbehörde gilt für positive und negative Entscheidungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 -, juris, Rn. 11) und hängt nicht davon ab, mit welchen Umständen, die als zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse in Betracht kommen, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sich im Einzelnen befasst hat, so dass die Prüfungskompetenz auch dann nicht auf die Ausländerbehörde übergeht, wenn Umstände nicht geprüft worden sind, weil sie mangels Vortrages dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unbekannt geblieben sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.09.1999 - 1 C 6.99 -, juris, Rn. 14).

    Müsste die Ausländerbehörde insoweit inzident zielstaatsbezogene Umstände prüfen, würde die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Ausländerbehörden im Falle eines Asylgesuchs unterlaufen und das gesetzliche Ziel verfehlt, soweit wie möglich Doppelprüfungen mit unter Umständen widersprechenden Ergebnissen und dadurch bedingte Verfahrensverzögerungen zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 -, juris, Rn. 10).

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt schleswig-holsteinische Abschiebungsanordnung

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.05.2020 - 8 A 138/19
    Ihre volle Berücksichtigung ist in dem Verfahren über verhängte Einreise- und Aufenthaltsverbote gemäß § 11 AufenthG gewährleistet (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 A 16.17 -, juris, Rn. 15 zu § 58a AufenthG).

    Die vollständige Berücksichtigung nachträglich eingetretener Umstände ist in dem Verfahren über verhängte Einreise- und Aufenthaltsverbote gemäß § 11 AufenthG gewährleistet (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 A 16.17 -, juris, Rn. 15 zu § 58a AufenthG).

  • VGH Bayern, 30.07.2018 - 10 CE 18.769

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Abschiebungsandrohung im

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.05.2020 - 8 A 138/19
    Dies gilt auch für die Beurteilung von Abschiebungsverboten (vgl. Bayerischer VVGH, Beschluss vom 30.07.2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 -, juris, Rn. 23).

    Für die Abschiebungsandrohung auf Grund einer Ausweisung ist von diesem Grundsatz aber eine Ausnahme zu machen, wenn der Ausländer in Vollzug dieser Androhung bereits abgeschoben worden ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.07.2018 - 10 CE 18.769, 10 CS 18.773 -, juris, Rn. 23; für die Abschiebungsandrohung offen gelassen durch BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 1 C 3.11 -, juris, Rn. 13).

  • OVG Saarland, 10.12.2018 - 2 A 562/17

    Ausweisung nach Verurteilung zu mehrjähriger Freiheitsstrafe; Berücksichtigung

  • OLG Koblenz, 28.09.2016 - 2 OLG 4 Ss 144/16

    Revisionsgerichtliche Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs: Voraussetzungen

  • VG Lüneburg, 21.09.2007 - 3 A 288/05

    Abwesenheit; Abwesenheitsdauer; Abwesenheitszweck; Aufenthaltsrecht;

  • EGMR, 11.10.2018 - 7103/12

    KOCSI AND OTHERS v. HUNGARY

  • RG, 08.04.1903 - I 311/02

    Verfälschung des Wechselinhalts.

  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 3.17

    Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder bestätigt

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2019 - 2 M 53/19

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen ablehnenden Abänderungsbeschluss im

  • RG, 04.06.1919 - I 31/19

    Welcher Zeitpunkt ist für die Bestimmung des Umrechnungsverhältnisses maßgebend,

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2015 - 8 PA 199/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Befristung der Wirkungen einer Abschiebung

  • VGH Bayern, 12.07.2016 - 10 BV 14.1818

    Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots - statthafte Klageart

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

  • EGMR, 21.12.2010 - 20578/07

    Anayo ./. Deutschland

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93

    Sichere Herkunftsstaaten

  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

  • BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvR 157/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung nach Griechenland

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

  • BVerwG, 16.07.2002 - 1 C 8.02

    Aufenthaltserlaubnis; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeendigung;

  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16

    Die Feststellung eines Abschiebungsverbots erfordert eine aktuelle

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 24.10

    Widerruf; Widerrufsfrist; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; unionsrechtlich

  • BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03

    Asylfolgeverfahren; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessen;

  • BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 7.17

    Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

  • BVerwG, 06.06.1991 - 3 C 46.86

    Innere und Äußere Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes - Bestandskraft einer vor

  • BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 54.19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Zulassungsgrund der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2009 - 18 A 2620/08

    Abschiebungsandrohung Ausreisepflicht Vollziehbarkeit Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 10.17

    Abschiebungsanordnung; Ausnahme; Befristung; Behördenzuständigkeit; Einreise- und

  • EGMR, 18.06.2009 - 45603/05

    BUDINA v. RUSSIA

  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 VR 5.05

    Eilrechtsschutz im vorrangigen Aussetzungsverfahren nach § 80 der

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.1992 - 3 M 34/92

    Vollzugsanordnung; Anhörung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2012 - 18 B 301/12

    Erledigung einer asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung durch die

  • VGH Bayern, 03.07.2017 - 19 CS 17.551

    Kein faktischer Inländer bei geringen Integrationserfolgen

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2010 - 12 LB 245/08

    Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht als Voraussetzung für die Androhung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.1994 - 10 S 1942/93

    Klagebefugnis Drittbetroffener (mittelbar Betroffener) im Eilverfahren gegen die

  • VGH Bayern, 10.12.2019 - 10 C 19.2221

    Restitutionsklage wegen behaupteter Verletzung der EMRK

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2018 - 6 S 47.17

    Ausschluss der Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse seitens der

  • BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17

    Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen hinsichtlich Rechtsverletzung;

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2008 - 11 S 1136/07

    Vorläufiger Rechtsschutz - Einreise eines Ausländers aufgrund eines

  • VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 1739/95

    Keine Erledigung einer Abschiebungsandrohung durch Ablauf der Ausreisefrist oder

  • EGMR - 17/19 (anhängig)

    SPÎNU v. ROMANIA

  • VG Magdeburg, 15.09.2023 - 9 A 69/22

    Keine Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes sowie Verkürzung der

    Die am 04.01.2019 erhobene Klage gegen den Bescheid vom 31.07.2018 wies das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 19.05.2022 (8 A 138/19 MD) zurück.

    Während des gerichtliches Verfahrens 8 A 138/19 MD lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag des Klägers vom 11.02.2019 auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage mit Beschluss vom 05.03.2019 (8 B 190/19 MD) ab.

    Soweit der Widerspruchsbescheid vom 03.12.2018 bezüglich der Ausweisung daneben auch auf generalpräventive Aspekte gestützt war, dürfte unabhängig davon, dass das Verwaltungsgericht Magdeburg in seinem Urteil vom 19.05.2020 (Az. 8 A 138/19 MD) nicht tragend auf diese abgestellt hat, Entsprechendes gelten.

    Ohne dass es darauf ankomme, treffe es auch nicht zu, dass die Rechtmäßigkeit der Befristungsdauer vom Verwaltungsgericht Magdeburg in seinem Urteil vom 19.05.2020 (Az. 8 A 138/19 MD) bestätigt worden sei.

    Ob eine Verkürzung oder Aufhebung in Betracht kommt oder beides abgelehnt wird, hängt vom Gewicht der beteiligten privaten und öffentlichen Belange, etwa auch dem Grad einer nach wie vor vom Ausländer ausgehenden Gefahr, ab (vgl. Dollinger, in: Bergmann/ Dienelt, Asländerrecht, 14. Aufl., 2022, § 11 AufenthG, Rn. 83).Derartige Belange des Klägers liegen indes nicht vor.Nach Art. 8 EMRK und Art. 6 GG schutzwürdige Belange des Klägers im Hinblick auf das im Bundesgebiet vor der Aufenthaltsbeendigung geführte Privat- und Familienleben standen nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichts A-Stadt im rechtkräftigem Urteil vom 19.05.2020 (8 A 138/19 MD) weder der Ausweisung noch der Abschiebung entgegen, da der Kläger gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinem Sohn angeschoben wurde.

    Insoweit hat das Verwaltungsgericht Magdeburg im rechtskräftigen Urteil vom 19.05.2020 (8 A 138/19 MD) bereits ausführlich dargelegt, dass der Kläger weder abschiebungsschutzberechtigt gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG noch abschiebungsschutzbegünstigt gemäß § 60 Abs. 7 AufenthG ist.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2019 - 2 M 53/19

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen ablehnenden Abänderungsbeschluss im

    Am 04.01.2019 erhob der Antragsteller gegen den Bescheid vom 31.07.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.12.2018 im Verfahren 8 A 138/19 MD beim Verwaltungsgericht Klage.

    Am 26.04.2019 hat der Antragsteller beim Verwaltungsgericht beantragt, den Beschluss vom 05.03.2019 aufzuheben und die aufschiebende Wirkung seiner Klage vom 04.01.2019 im Verfahren 8 A 138/19 MD gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 31.07.2018 in der Form des Widerspruchsbescheides vom 03.12.2018 wiederherzustellen.

  • VGH Bayern, 02.12.2020 - 10 ZB 20.2595

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag: Ausweisung wegen ungünstiger

    Angesichts dessen führt der bloße Hinweis des Klägers auf rassistische Diskriminierungen der Minderheit der Roma in Serbien vor dem Hintergrund der Zugänglichkeit von Gesundheitsversorgung oder der Sozialfürsorge auch für Angehörige der Roma (vgl. zuletzt etwa VG Oldenburg, B.v. 1.7.2020 - 7 B 1683/20 - juris Rn. 54; VG Magdeburg, U.v. 19.5.2020 - 8 A 138/19 - juris Rn. 97 ff.) nicht zu der Annahme, dass eine Integration in die serbische Gesellschaft unmöglich oder unzumutbar wäre, zumal der Kläger deutsch spricht und einen deutschen Schulabschluss erworben hat, was die Chancen für eine berufliche Integration nicht unerheblich steigern dürfte.
  • VG Magdeburg, 13.10.2020 - 8 A 350/19

    Prüfung der Fristlänge des Einreise- und Aufenthaltsverbots im Rahmen der

    Die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots ist wie sein Erlass selbst (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 -, juris, Rn. 42) einheitlich mit einer Anfechtungsklage anzugreifen (Anschluss an OVG Hamburg, Beschluss vom 08.05.2018 - 3 Bs 46/18 -, juris, Rn. 10 und 23 ff. und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.07.2020 - OVG 3 B 3/20 -, juris, Rn. 16 unter Abkehr von VG Magdeburg, Urteil vom 19.05.2020 - 8 A 138/19 -, juris, Rn. 41).(Rn.68).
  • VG Bremen, 16.12.2022 - 2 K 198/20

    Ausweisung, Urteil vom 16.12.2022 - Ausweisung; Einreise- und Aufenthaltsverbot;

    Soweit in der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen vereinzelt auf den Zeitpunkt der Abschiebung abgestellt wird (vgl. VG Bremen, Urteil vom 4. Oktober 2021 - 4 K 2658/19 -, juris Rn. 34; VG Magdeburg, Urteil vom 19. Mai 2020 - 8 A 138/19 -, juris Rn. 46), überzeugt diese Auffassung nicht.
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